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Kurzinfo: Gesundheitsrisiko FeinstaubBei Feinstaub - oder auch PM10 genannt (von "particulate matter") - handelt es sich um luftgetragene Schwebstaubteilchen, deren Durchmesser kleiner ist als 10 μm (1 Mikrometer = 1 tausendstel Millimeter). Sie sind entweder natürlichen Ursprungs oder werden bei Verbrennungsprozessen, kornzerstörenden Aktivitäten, Schuttguttransport und sonstigen industriellen Prozessen freigesetzt.
Kleinstpartikel können zudem in das Lymphsystem und in die Blutbahn gelangen. Herzinfarkte können die Folge sein. Nimmt die Feinstaubkonzentration in der Atemluft zu, steigt nachweislich die Zahl der Erkrankungen der Atemwege und des Herz-Kreislauf-Systems. Asthmaanfälle nehmen zu, vorzeitige Todesfälle treten gehäuft auf. Die EU rechnet allein für Deutschland mit jährlich 65.000 Feinstaub-Toten. (dj) Mehr Infos ... hier
Wirkungen von Feinstaub (PM10) Quelle: http://www.lanuv.nrw.de/gesundheit/schadstoffe/pm.htm
Bei den luftgetragenen Partikeln PM10 handelt es sich um Partikel mit einem Durchmesser ≤ 10 µm. Sie gelangen durch Nase und Mund in die Lunge, wo sie je nach Größe bis in die Hauptbronchien oder Lungenbläschen transportiert werden können. Ultrafeine Partikel als Bestandteil von PM10 können von den Lungenbläschen (Alveolen) in die Blutbahn übertreten und so im Körper verteilt werden und andere Organe erreichen. Aus epidemiologischen Untersuchungen liegen deutliche Hinweise für den Zusammenhang zwischen kurzen Episoden mit hoher PM10-Exposition und Auswirkungen auf die Sterblichkeit (Mortalität) und Erkrankungsrate (Morbidität) vor. PM10 (oder eine oder mehrere der PM10-Komponenten) leisten nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand einen Beitrag zu schädlichen Gesundheitseffekten beim Menschen. Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen sind dabei am wichtigsten. Die sehr Jungen und die sehr Alten, ebenso wie Personen mit niedrigerem Sozialstatus sind offenbar besonders stark betroffen. Eine Langzeit-Exposition über Jahrzehnte kann ebenso mit ernsten gesundheitlichen Auswirkungen verbunden sein. So wurden insbesondere eine erhöhte Rate von Atemwegserkrankungen und Störungen des Lungenwachstums bei Kindern festgestellt. Auch ist eine Erhöhung der PM10-Konzentration mit einem Anstieg der Gesamtsterblichkeit und der Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Sterblichkeit verbunden. Darüber hinaus gibt es Hinweise für eine erhöhte Lungenkrebssterblichkeit. Ergebnisse aus epidemiologischen Untersuchungen erhärten somit den Verdacht, dass gesundheitliche Effekte teilweise auf die alleinige Wirkung von Partikeln (u. a. PM10) bzw. deren Kombination mit anderen gasförmigen Luftschadstoffen zurückzuführen sind. Weiterhin zeigt sich, dass bei Minderung der Partikelbelastung um 1 µg PM10/m3 von einer rechnerischen Zunahme der Lebenserwartung, bezogen auf die Gesamtbevölkerung, im Bereich von 0,5 Monaten ausgegangen werden kann (Voss und Hassauer 2004). Toxikologische Untersuchungen (Tierversuche u. a.) konnten allerdings bislang noch nicht abschließend die Frage beantworten, welche Partikeleigenschaften und welche toxikologischen Mechanismen die Ursache für die beobachteten statistischen Verknüpfungen zwischen Partikeln und gesundheitlichen Effekten sind. Ein Schwellenwert, unterhalb dessen nicht mehr mit gesundheitsschädlichen Wirkungen zu rechnen ist, kann für PM10 nach aktuellem Kenntnisstand nicht angegeben werden. Bewertungsmaßstäbe Zur Prüfung, ob für PM10 nach BImSchG und TA Luft der Schutz der menschlichen Gesundheit sichergestellt ist, sind ermittelte Immissionen mit dem Immissionswert der TA Luft von 40 µg/m3 (Mittelungszeitraum: Jahr) zu vergleichen. Hinsichtlich der möglichen gesundheitlichen Wirkungen nach kurzfristiger Exposition gegen PM10 ist der 24-Stunden-Immissionswert der TA Luft heranzuziehen. Der 24-Stunden-Immissionswert für PM10 von 50 µg/m3 gilt als eingehalten, wenn ermittelte Tagesmittelkonzentrationen diesen an nicht mehr als 35 Tagen pro Jahr überschreiten. Hinsichtlich der Kriterien zur Einhaltung des Kurzzeit-Immissionswertes für PM10 wird auf die Nr. 4.7.2 TA Luft verwiesen. Die Immissionswerte der TA Luft für Schwebstaub basieren auf den entsprechenden Grenzwerten der 1. Tochterrichtlinie der EU "Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft". Aktuelle Messwerte Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW stellt für NRW kontinuierlich aktualisierte Messwerte für PM10 zur Verfügung. Des Weiteren können Sie sich für die verschiedenen Messstationen in NRW über die Anzahl der Tage, an denen der Tagesmittelwert von 50 µg/m3 überschritten wurde (Überschreitungstage), informieren. Weiterführende Publikationen Informationen zu Schwebstaub und seinen Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen befinden sich u. a. auch in den folgenden Publikationen:
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